- Vorführfahrzeug
- 2.500 km
- 01.01.2023
- 72 kW/ 98 PS
- Rot metallic
- Automatik
- Super
- 06295 Lutherstadt Eisleben
Jazz e:HEV Advance leasen

Abbildung zeigt Sonderausstattung.
- Mehr Leistung: Dank des optimierten e:HEV Hybridsystem erbringt der neue Jazz noch mehr Leistung, bietet ein sanfteres Ansprechverhalten und weiterhin hervorragende Effizienz.
- Markanterer Look: Der elegantere Kühlergrill, ausgeprägte Stoßfänger, dunkle Scheinwerfereinfassungen und Leichtmetallfelgen in neuer Lackierung verleihen dem Kleinwagen mehr Charakter.
- Ein starker Begleiter: Die neue Anhängelast von 500 kg, der große Stauraum, die besonders flexiblen Magic Seats und das Honda CONNECT Infotainmentsystem mit bester Konnektivität erleichtern Ihren Alltag.
- Ausgezeichnete Sicherheit: Die umfassenden Sicherheitssysteme wurden überarbeitet und der Erfassungswinkel der Weitwinkelkamera erweitert für noch mehr Schutz in jeder Situation.
Kraftstoffverbrauch Jazz e:HEV in l/100 km (nach WLTP): Kurzstrecke (niedrig) 4,0-3,6; Stadtrand (mittel) 3,9-3,7; Landstraße (hoch) 4,2-3,9; Autobahn (Höchstwert) 6,2-5,8; kombiniert 4,8-4,5; CO2-Emissionen in g/km (nach WLTP): kombiniert 108-102. Effizienzklasse: CO2-Effizienzklasse zurzeit nicht verfügbar.
Kraftstoffverbrauch Jazz e:HEV Advance in l/100 km (nach WLTP): Kurzstrecke (niedrig) 3,8; Stadtrand (mittel) 3,8; Landstraße (hoch) 4,0; Autobahn (Höchstwert) 5,9; kombiniert 4,6; CO2-Emissionen in g/km (nach WLTP): kombiniert 104. Effizienzklasse: CO2-Effizienzklasse zurzeit nicht verfügbar.
Leasingbeispiel*
Jazz e:HEV Advance
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* Ein unverbindliches Leasingangebot der Honda Bank GmbH, Hanauer Landstraße 222–226, 60314 Frankfurt am Main, auf Basis der unverbindlichen Preisempfehlung von Honda Deutschland. Angebot gültig bis 15.11.2023; bei entsprechender Bonität bei allen teilnehmenden Honda Vertragshändlern.
** Preisvorteil im Vergleich zum ausgewiesenen Kaufpreis für ein vergleichbar ausgestattetes Fahrzeug.
Seit dem 1. September 2018 werden alle neuen Fahrzeuge nach einem weltweit harmonisierten Prüfverfahren zugelassen (Worldwide Harmonized Light Duty Vehicles Test Procedure, kurz WLTP). Die Prüfbedingungen sind gegenüber dem bisherigen, aus dem Jahr 1970 stammenden Prüfverfahren NEFZ strenger und sollen in der Theorie eher einem durchschnittlichen Fahrverhalten entsprechende Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern. Der WLTP-Fahrzyklus ist dabei in vier statt bisher zwei (innerorts und außerorts) Phasen, und zwar in niedrig, mittel, hoch und sehr hoch, mit unterschiedlichen Durchschnittsgeschwindigkeiten aufgeteilt. Dieses Testverfahren schließt deutlich mehr verschiedene Fahrsituationen ein und kommt damit den Fahrbedingungen im Alltag näher. Von der Umstellung des Messverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland ist das Kraftfahrzeugsteuergesetz betroffen. Die Kfz-Steuer, die auf der CO2-Emission eines Pkw basiert, wird ebenfalls seit dem 1. September 2018 auf WLTP-Basis ermittelt. Der reale Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emission ändern sich dadurch nicht, sondern nur die Art, wie diese zu Vergleichszwecken gemessen werden. Die Umstellung auf WLTP macht national eine Novellierung der Vorgaben für Verbraucherinformationen nach der derzeit noch gültigen Pkw-EnVKV erforderlich. Diese steht noch aus. Um zu vermeiden, dass Verbraucher im Handel beim Vergleich technischer Daten oder bei der Durchsicht von Broschüren oder Websites auf unterschiedliche Werte treffen, werden Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte hier nur noch nach WLTP angegeben, sofern nicht anders ausgewiesen.